Für die Kommission Robert Thomas
Haager Kreis - Internationale Konferenz für Steiner Waldorf Pädagogik
Januar 2019
Der Bund der Freien Waldorfschulen trägt historisch und rechtlich die Verantwortung für die Marken «Waldorf»– und «Rudolf Steiner Schule» und ist Inhaber der Markenrechte in zahlreichen Ländern für deren Nutzung im Bereich pädagogischer Dienstleistung. Für den Bereich der Kindergärten und Kindertagesstätten ist die Vereinigung der Waldorfkindergärten ausschließliche Lizenznehmerin und trägt daher hier die Verantwortung für die Lizenzvergabe.
Die Frage einer künftigen Handhabung hat eine Kommission bestehend aus Vertretern des Bundes der Freien Waldorfschulen und der Internationalen Konferenz mehrere Jahre verfolgt.
Die Kommission «Markenrecht» hält es für zwingend nötig, dass die Lizenzvergabe kostenlos ist und von den nationalen Assoziationen ebenfalls kostenlos weitergegeben wird. Der Lizenzerwerb darf nicht kommerziellen Zwecken dienen.
Die Verantwortung und das Recht der Lizenzvergabe kann und soll bei Vorliegen entsprechender Strukturen an Einrichtungen übertragen werden, die in dem betreffenden Land die Verantwortung für die gemeinsamen Belange der Schulen bzw. Kindergärten übernommen haben und daher als nationale Assoziationen anzusehen sind.
Ein Antragsverfahren wurde entwickelt, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu fördern. Dafür liegt ein präzises und detailliertes Verfahren vor und kann auf info@waldorf-international.org angefordert werden.
Der Lizenzerwerb setzt eine Reihe von administrativen Dokumenten voraus: Satzung/Statuten, Gemeinnützigkeitsnachweis, Liste der Vorstandsmitglieder der Assoziation, Liste der Einrichtungen, die Mitglied der Assoziationen sind.
Der Antrag für eine Sublizenzierung mit den erwähnten Unterlagen soll an den Bund der Freien Waldorfschulen (lizenz@waldorfschule.de) und die Internationale Konferenz (info@waldorf-international.org) bzw. die Vereinigung der Waldorfkindergärten (info@waldorfkindergarten.de) und bei der IASWECE (info@iaswece.org) gestellt werden.
Es sollen zwei Gutachter die Pflichtenvoraussetzungen der nationalen Assoziation überprüfen. Diese Voraussetzungen sind: Lizenzverträge mit den Schulen, Aufnahmebedingungen neuer Schulen, regelmäßige Informationspflicht gegenüber dem Inhaber. Nach der Ablehnung eines Antrages einer Assoziation kann bei der gemeinsamen Schiedsstelle (mediation@waldorf-international.org) eine Überprüfung verlangt werden.
Mit diesem Schritt ist ein Meilenstein in der Entwicklung der Weltschulbewegung gelegt worden: eine geteilte internationale Verantwortung im Dienst der Erziehungskunst Rudolf Steiners. Ab Januar 2019 steht der Prozess der Verleihung von Sublizenzierung an nationale Zusammenschlüsse von Rudolf Steiner- und Waldorfschul-Assoziationen zur Verfügung. Wir freuen uns auf die Kontaktnahme.